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Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht; schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Ein Einzelnachweis durch Drogenscreening ist nicht geeignet, die Kraftfahreignung zu bejahen oder eine dauerhafte Abstinenz zu prognostizieren; hierfür sind regelmäßig mehrere Screenings unter kontrollierten Bedingungen sowie ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |