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Ein Angeklagter wird wegen Beihilfe zum schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgt unter Einbeziehung eines früheren Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |