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Eine Baugenehmigung ist in nachbarrechtsrelevanter Weise unbestimmt und verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn sie Merkmale eines Logistikbetriebs unreglementiert lässt, deren Regelung zur Vermeidung unzumutbarer Verkehrs- und Erschließungsverhältnisse durch Lkw-Verkehr zwingend erforderlich gewesen wäre. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann auch dann vorliegen, wenn sich die Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer Straße erheblich verschlechtert und die Gesamtbelastung unzumutbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |