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Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bietet. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung wegen wiederholten Cannabiskonsums und fehlendem Trennungsvermögen ist gerechtfertigt, da der Betroffene nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |