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Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages, der durch eine Online-Auktion über ein Kfz zustande kam, ist wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) nicht durchsetzbar, wenn der Verkäufer die Auktion aufgrund eines Fehlers bei der Einstellung des Angebots unverzüglich (hier: innerhalb von 11 Minuten) beendet und das Höchstgebot des Käufers offensichtlich ein Bagatellgebot (hier: 7,10 € für ein Kfz im Wert von über 14.500 €) darstellt. Die Klägerin konnte nicht davon ausgehen, das Kfz für diesen Preis zu ersteigern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |