Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Schadensersatz fordern - Entschädigung verlangen - Themen zum verkehrsrechtlichen Schadensersatzanspruch

Verkehrsrechtlicher Schadensersatz




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
Weitere Stichwörter



Einleitung:


Mit Wirkung zum 01.08.2002 wurde das Schadensersatzrecht durchgreifend reformiert. Die wichtigsten Änderungen:

Anhängerhalter haften auch aus Gefährdung.
bei Bagatellverletzungen können Schmerzensgeldansprüche entfallen;
auch die Gefährdungshaftung löst Schmerzensgeldansprüche aus;
keine Erstattung der Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung;
keine Haftung von Kindern unter 10 Jahren im Straßenverkehr;
Verbesserung des Schutzes von Fahrzeuginsassen;
Anpassung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung;

- nach oben -



Allgemeines:


Personenschaden

Schadenersatz allgemein

Schadensminderung

Schadenspositionen

Unfalltypen

BGH v. 09.12.2014:

   Eine Sache ist dann "beschädigt" im Sinne des § 7 StVG, wenn entweder ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder wenn ihre Brauchbarkeit zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung nicht unerheblich beeinträchtigt worden ist, ohne dass zugleich ein Eingriff in die Sachsubstanz vorliegt. Eine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit einer Sache zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung liegt nicht schon dann vor, wenn nur der tatsächliche Bedarf für die entsprechende Verwendung eingeschränkt wird.

   Soweit Vorschriften der StVO nach ihrem Sinn und Zweck den Straßenverkehr selbst vor Störungen schützen wollen, dienen sie dem öffentlichen Interesse und nicht auch den Vermögensinteressen derjenigen, die von einer Verkehrsstörung und der daraus folgenden Beschränkung der Nutzbarkeit der Straße besonders betroffen sind.

   Soll der berechtigte Besitz an einer Sache dazu dienen, eine bestimmte Nutzung der Sache zu ermöglichen, so stellt es eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn der Besitzer an eben dieser Nutzung durch einen rechtswidrigen Eingriff in relevanter Weise gehindert wird. Voraussetzung ist freilich stets, dass die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ihren Grund in einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache selbst hat.

Weitere Stichwörter:

Abfindungsvergleich
Abtretung
Aktivlegitimation
Anscheinsbeweis
Alkohol
Anwaltskosten
Anwaltsverschulden
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhaftung
Aufsichtspflicht
Auslandsunfall
Autorennen
Autowaschanlage
Berliner Modell (Unfallbetrug)
Betriebsgefahr
Beweisfragen
Beweislast
Beweiswürdigung
Deliktische Sonderbeziehung
Diebstahl aus Unfallfahrzeug
Differenztheorie
Eigenschädigungen
Entgangener Gewinn
Entgangene Vorteile
Fahrlässigkeit (grobe)
Fahrsicherheitstraining
Fahrzeugführerhaftung
Fahrzeugführerpflichten
Fahrzeugvorschaden
Feststellungsinteresse / -klage
Fiktive Schadensabrechnung
Forderungsabtretung
Forderungsübergang
Frustrierte Aufwendungen
Gefährdungshaftung
Gefälligkeitsfahrten
Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch
Gestörte Gesamtschuld
Entgangener Gewinn
Haftung und Beweisprobleme
Haftungsabwägung
Haftungsausschluss
Haftungsbeschränkung (SGB)
Haftungsprivileg
Halterhaftung
Herausforderungshaftung
Inkompatible Schäden
Integritätsinteresse
Kausalität
Liegenbleiben von Fahrzeugen
Linienbus
Mehrwertsteuer
Mitverschulden
Personenschaden
Quotenvorrecht
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsanwaltsverschulden
Regulierungsdauer/Regulierungsfrist
Restwert
Sachverständigengutachten
Schadenspositionen
Schuldbekenntnis nach Unfall
Schwarzfahrt
Sonderfahrstreifen
Spontanäußerungen am Unfallort
Substantiierung
Tiergefahr/Tierhalterhaftung
Totalschaden
Umsatzsteuer
Unabwendbares Ereignis
Unfallbetrug, -manipulation
Unfalltypen
Ungeklärter Sachverhalt
Vorschäden
Vorteilsausgleichung
Vorteilsentgang
Wahlrecht - abstrakt/konkret
Warnblinklicht
Waschanlage
Zeugenbeweis
ZPO-Themen

- nach oben -



Datenschutz    Impressum