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Ein Kfz-Haftpflichtversicherer kann Regressansprüche gegen einen Fahrer geltend machen, der den versicherten PKW ohne gültige Fahrerlaubnis benutzt hat, da dies eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung darstellt. Eltern jugendlicher Kinder dürfen ohne besondere Anhaltspunkte davon ausgehen, dass diese nicht ohne Erlaubnis ihren PKW benutzen, auch wenn sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Dem Versicherer steht im Rahmen der Schadensregulierung ein Regulierungsermessen zu, an dessen getroffene Entscheidung die versicherte Person nur bei evident fehlerhaftem Regulierungsverhalten nicht gebunden ist, welches auf grober Nachlässigkeit beruhen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |