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Es besteht kein Anspruch auf Ergänzung der allein französischsprachigen Ortsbezeichnung "Liège" auf einem Pfeilwegweiser um die deutschsprachige Bezeichnung "Lüttich". Die Verwendung der landessprachlichen Schreibweise ausländischer Ortsnamen auf Wegweisern entspricht den Empfehlungen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen und dient der Übersichtlichkeit der Wegweisung, da eine doppelte Beschriftung die Schilder überladen würde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |