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Gemäß § 29 Abs. 5 Halbs. 2 PBefG i.V.m. § 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG NRW kann die individuelle Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Für die Wirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung in einer örtlichen Tageszeitung ist maßgeblich, ob diese die mit ihr bezweckte Anstoßwirkung erreicht hat, was der Fall ist, wenn die Bekanntmachung vom übrigen Inhalt der Zeitung klar abgegrenzt und als solche erkennbar war. Es ist irrelevant, in welchem Teil einer örtlichen Tageszeitung die Bekanntmachung abgedruckt war, da keine Notwendigkeit besteht, zur Erzielung der erforderlichen Anstoßwirkung die Bekanntmachung in einem bestimmten Teil der Zeitung zu platzieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |