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Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Rücknahme einer Taxikonzession wird wiederhergestellt. Die Rechtmäßigkeit der Rücknahme, die auf der Annahme einer unzulässigen Übertragung einer einzelnen Taxikonzession nach § 2 Abs. 3 PBefG beruht, ist im vorläufigen Rechtsschutzverfahren fraglich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |