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Ein positiver Drogennachweis führt nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise zur Annahme eines entsprechenden Willensaktes. Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt einen Ausnahmetatbestand dar, der vom Betroffenen glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |