|
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommene Verlagerung des Restwertrisikos auf den Leasingnehmer für den Fall der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung ist als überraschende Klausel anzusehen und stellt darüber hinaus eine unangemessene Regelung im Sinne § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |