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Der Bebauungsplan Nr. 730 der Antragsgegnerin trifft Festsetzungen für allgemeine und reine Wohngebiete, die die Baustruktur, die Anzahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahlen sowie die Zulässigkeit und Lage von Tiefgaragen, Stellplätzen, Carports und Garagen regeln. Ziel ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung unter Erhalt der Baustruktur und des Baumbestands. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |