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Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist unbegründet, wenn die Ordnungsverfügung, mit der die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bei summarischer Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist. Dies ist der Fall bei feststehender Ungeeignetheit aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums und fehlendem Trennungsvermögen, belegt durch eine mit bestandskräftigem Bußgeldbescheid geahndete Ordnungswidrigkeit. Das Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |