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Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf einem Tankstellengelände anwendbar, da es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt. Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Rückwärtsfahrenden gilt auch dann, wenn dieser kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen ist, sofern ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |