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Eine in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis erteilte Fahrerlaubnis berechtigt von Anfang an kraft Gesetzes nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Eine Aberkennungsentscheidung ist in die Feststellung umzudeuten, dass der Kläger nicht berechtigt ist, von seiner Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn er zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |