|
Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung darf keinen einschränkenden Zusatz zur Ortskunde für einzelne Städte enthalten, wenn die Fahrerlaubnis für ein gesamtes Kreisgebiet erteilt wird. Das gesetzlich vorgesehene Muster für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung und § 48 FeV sehen keine rechtliche Grundlage für derartige Eintragungen vor. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |