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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers ist ein gebundener Verwaltungsakt, der die Feststellung gesicherter Tatsachen voraussetzt, die sich zu einer prognostischen Gewissheit verdichtet haben. Ein Fahreignungsgutachten muss nachvollziehbar sein, indem es alle wesentlichen Befunde wiedergibt und die zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen einzelfallbezogen und begründet darstellt, um eine kritische Würdigung durch die Behörden und Gerichte zu ermöglichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |