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Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann unmittelbar auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gestützt werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber aufgrund wiederholter und schwerwiegender Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften eine besondere Fehleinstellung zeigt. Dies gilt auch, wenn eine zuvor angeordnete MPU-Aufforderung rechtswidrig war oder die Maßnahmen des Punktesystems nicht vollständig oder veraltet angewendet wurden. Das Gericht kann die Begründung des angegriffenen Bescheids dahingehend auswechseln, dass die Entziehung unmittelbar auf die Ungeeignetheit gestützt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |