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Eine Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid ist unzulässig, wenn die einmonatige Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO versäumt wurde. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts, die bei Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde am Tag der Zustellung erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |