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Eine Rechtsmittelbelehrung, die den Fristbeginn für eine Klage als "nach Zustellung nach Bekanntgabe" angibt, ist fehlerhaft und setzt die einmonatige Klagefrist nicht in Gang, da sie geeignet ist, Unsicherheit über den Fristbeginn hervorzurufen. Die Abschleppmaßnahme eines Fahrzeugs, das auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellt ist, ohne dass ein Parkausweis gut lesbar ausgelegt ist oder die erforderliche Berechtigung (Merkzeichen 'aG') vorliegt, ist rechtmäßig und die daraus resultierenden Kosten sind vom Fahrzeughalter zu tragen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |