Das Verkehrslexikon

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Behindertenparkplätze - Parkerleichterungen für Behinderte




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Behindertenparkausweis / Parkerleichterungen

Außergewöhnliche Gehbehinderung - aG

Behindertenparkplätze / Beschilderung / Kennzeichnung

Kfz-Umsetzung vom Behindertenparkplatz

Unterlassungsanspruch gegen Falschparker




Einleitung:


Vielfach werden besondere Parkgelegenheiten für außergewöhnlich gehbehinderte oder blinde Schwerbeschädigte eingerichtet, die dann nur von dafür berechtigten Personen mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung benutzt werden dürfen.

Nach der einschlägigen bundesrechtlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO in der Fassung der Änderung vom 4. Juni 2009 können Parkerleichterungen im Wege von Ausnahmegenehmigungen „für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde“ erteilt werden.

Ob der Genehmigungsbehörde ein eigenes Ermessen eingeräumt ist, weitere Personen oder andere Leiden in den Begünstigungskreis für Parkerleichterungen einzubeziehen, oder ob insoweit eine strikte Bindung an die Merkzeichenentscheidung der Versorgungsbehörde besteht, die dann selbst die Gerichte binden soll, ist in der Rechtsprechung strittig.

Zu den Parkerleichterungen, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (VwV-StVO, BAnz 2009, S. 2050 ff. = VkBl. 2009, S. 386 ff.) unter I. genannt werden, gehören z.B.

  -  die Gestattung, im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken
  -  im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  -  in Fußgängerzonen während freigegebener Ladezeiten zu parken
  -  an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken
  -  auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Nachgewiesen wird die Berechtigung entweder durch den (hellblauen) EU-einheitlichen Parkausweis für behinderte Menschen (VkBl. 2000, S. 624/625) oder durch einen besonderen (orangefarbenen) Parkausweis (BAnz. 2009, S. 2054/2056).

Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung muss im Original gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Eine Kopie genügt nicht, das sonst eine Mehrfachbenutzung zur selben Zeit an verschiedenen Orten durch verschiedene Personen möglich wäre.

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Weiterführende Links:


Behinderte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsrecht

Behindertenparkplätze - Parkerleicherungen für Behinderte

Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze

Zusatzzeichen - Zusatzschilder

Zusatzzeichen - Zusatzschilder

Behindertenparkausweis - Gehbehinderung - Hilfsperson

Der Behindertenparkausweis - sein Umfang und sein Gebrauch

Stichwörter zum Thema Halten und Parken

Halten und Parken im Verwaltungsrecht

Das kostenpflichtige Abschleppen von verbotswidrig auf Behindertenparkplätzen geparkten Fahrzeugen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

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Allgemeines:


OVG Münster v. 23.06.2004:
Eine Sonderregelung durch Schaffung einer Parkbevorrechtigung für Schwerbehinderte wird generell dann nicht in Betracht kommen, wenn es sich um eine Straße handelt, auf der wegen starken Verkehrs z.B. ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde und eine Parksonderregelung daher den übrigen Verkehr behindert oder gar gefährden würde. Auch wird z.B. kein Bedürfnis für derartige Parkvorrechte zu bejahen sein, wenn auf eigenem Grund und Boden Parkmöglichkeiten bestehen oder in zumutbarer Weise geschaffen werden können oder sonst ausreichender Parkraum in unmittelbarer Nähe bzw. der Arbeitsstätte des Schwerbehinderten oder Blinden vorhanden ist.

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Behindertenparkausweis / Parkerleichterungen:


Der Behindertenparkausweis - sein Umfang und sein Gebrauch

VG Aachen v. 25.08.2009:
Eine Behinderung von mindestens 70% und ein maximaler Aktionsradius von 100 m führen nicht zwingend zur Gewährung einer Parkerleichterung. Wer körperlich noch in der Lage ist, eine Entfernung von bis zu 1000 m zurückzulegen, verfehlt das Merkmal der außergewöhnlichen Gehbehinderung erheblich.

VG Gelsenkirchen v. 09.02.2010:
Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO ist auch das Gericht an die tatsächlichen Feststellungen der Versorgungsverwaltung gebunden.

VG Regensburg v. 15.02.2011:
Die Verwaltungsvorschrift „Zu § 46 Abs. 1 Nr. 11“ in der Fassung der VwV-StVO vom 4.6.2009 stellt eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar. Die Anknüpfung an den vom Zentrum Bayern Familie und Soziales festgestellten Grad der Behinderung ist nicht zu beanstanden.

VG Düsseldorf v. 24.03.2011:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO hat nicht zur Folge, dass Behörde bei Nichtvorliegen der in dieser genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Park-Ausnahmegenehmigung für Behinderte nicht erteilen darf. Vielmehr erlaubt und gebietet der durch allgemeine Verwaltungsvorschriften nicht abschließend einschränkbare § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO eine zusätzliche Prüfung, ob unabhängig von den Anforderungen, die die AVV zur StVO für die Gewährung von Parkerleichterungen aufstellt, aus anderen Gründen ein - nicht zwingend mit Gehbehinderungen zusammenhängender - atypischer Ausnahmefall vorliegt, der ebenso zu der begehrten Ausnahmegenehmigung führen kann.

OVG Münster v. 23.08.2011:
Die Bestimmung des Personenkreises, der nach der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 aufgrund von Gehbehinderungen Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hat, verstößt nicht gegen den Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Straßenverkehrsbehörde hat in besonders gelagerten atypischen Fällen, die nicht in genereller Weise von der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 vorentschieden sind, die ihr vom Gesetzgeber aufgegebene Bewertung des Sachverhalts im Rahmen einer Einzelfallwürdigung vorzunehmen. Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen. Die Straßenverkehrsbehörden sind nicht an die Stellungnahmen der Sozialbehörden gebunden, die diese nach nordrhein-westfälischer Erlasslage im Wege der Amtshilfe nach Aktenlage abgeben. Die Bindungswirkung des § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB IX bezieht sich allein auf die in den Schwerbehindertenausweis einzutragenden Feststellungen.

VG Gelsenkirchen v. 22.11.2011:
Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden an die Stellungnahmen der Sozialbehörden, die diese im Wege der Amtshilfe nach Aktenlage abgeben, nicht gebunden. Eine weitergehende Sachverhaltsermittlung durch die Straßenverkehrsbehörden kann jedoch allenfalls dann geboten sein, wenn substantiierte Zweifel an der von der besonders sach- und fachkundigen Versorgungsverwaltung abgegebenen Stellungnahme vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn die Stellungnahme offensichtlich auf einer unvollständigen Erfassung der vorhandenen Aktenlage oder aber einer willkürlichen und deshalb nicht mehr nachzuvollziehenden Bewertung derselben beruht.

OVG Bautzen v. 29.04.2014:
Selbst wenn es zutreffen sollte, dass eine Verkehrsteilnehmerin wegen der von ihr benutzten Gehhilfe im Gegensatz zu einem Schwerbehinderten, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, weniger mobil sein sollte als dieser, kann hieraus ihre Besserstellung gegenüber einem solchen Schwerbehinderten nicht begründet werden. Es kommt auf den Gesundheitszustand des Betroffenen, nicht aber auf die von diesem vorgenommene Wahl des Fortbewegungsmittels an. Ansonsten würde jemand, der auf Grund seines Gesundheitszustands nicht zwingend auf einen Rollstuhl als Fortbewegungsmittel angewiesen ist, ihn aber aus nicht näher bekannten Gründen zur Fortbewegung auch nicht benutzt, besser gestellt als derjenige, der auf Grund seines Gesundheitszustands alternative Fortbewegungsmittel wie eine Gehhilfe nicht mehr nutzen kann.

OVG Münster v. 21.12.2018:
  1.  Die Regelung in Ziffer II Nr. 3 Buchstabe b) VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO ist kein Auffangtatbestand für alle Funktionsbeeinträchtigungen an den unteren Gliedmaßen.

  2.  Die Vergleichbarkeit im Sinne dieser Regelung setzt voraus, dass sich die Funktionseinschränkung aus einem Krankheitsphänomen ergibt, das einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie ähnelt.

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Außergewöhnliche Gehbehinderung - aG:


LSG München v. 18.06.2013:
Voraussetzung für das Merkzeichen aG ist, dass der Behinderte praktisch ab den ersten Schritten die für das Merkzeichen aG erforderlichen ganz erheblichen Beeinträchtigungen der Gehfähigkeit hat. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist für eine weite Auslegung im Rahmen der Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG kein Raum. - Beim Merkzeichen aG kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Voraussetzungen in der Person des Behinderten, nicht aber auf dessen konkrete Wohnumstände.

BSG v. 04.05.2015:
Die Frage, "ob und in welchem Umfang eine Beeinträchtigung dauerhaft vorliegen muss, um das Merkzeichen 'aG' zu rechtfertigen", ist - unabhängig davon, ob es sich hierbei konkret um eine Rechtsfrage oder um eine (unzulässige) Tatfrage handelt - jedenfalls durch die Rechtsprechungsgrundsätze des BSG zum Merkzeichen "aG" hinreichend geklärt.

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Behindertenparkplätze / Beschilderung / Kennzeichnung:


Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze

Zusatzzeichen - Zusatzschilder

OLG Hamm v. 28.02.1995:
Ein auf den Boden gemaltes Rollstuhlfahrersymbol ist kein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 2 StVO und schränkt mangels eines ausdrücklichen Zusatzschildes die allgemeine Parkerlaubnis nicht ein.

KG Berlin v. 14.04.2000:
Ein Behindertenparkplatz beginnt mangels abweichender - aber nicht nötiger - Markierung dort, wo das Schild mit dem entsprechenden Zeichen aufgestellt ist.

VGH Mannheim v. 22.08.2001:
Das durch das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) erlaubte Parken, das zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und von Blinden durch das Zusatzzeichen 1044-10 (Rollstuhl) beschränkt ist, kann durch das Zusatzzeichen 1040-32 (Sinnbild Parkscheibe 2 Std) auch für diesen Kreis von Begünstigten zeitlich beschränkt werden.

VG Hamburg v. 22.02.2008:
Sofern das Verkehrszeichen 314 nicht mit Richtungspfeilen versehen ist, kann der Verkehrsteilnehmer nur im Zusammenhang mit Markierungslinien auf der Fahrbahn erkennen, wo es gelten soll. Denn aus der Straßenverkehrsordnung ergibt sich nicht, ob der Geltungsbereich des Verkehrszeichens 314 (in Fahrtrichtung) vor dem Zeichen und/oder neben dem Zeichen und/oder hinter dem Zeichen gilt. Für einen Außenstehenden ist nicht erkennbar, ob eine straßenbauliche Maßnahme, wie eine Bordsteinabsenkung, im inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Verkehrsregelungen steht. Aus der Lage einer Bordsteinabsenkung ergibt sich somit mangels Markierungen auf der Fahrbahn nicht, ob ein Behindertenparkplatz vor oder nach dem Verkehrszeichen 314 gelegen ist.

VG Düsseldorf v. 29.01.2013:
Durch das Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol zum Zeichen 314 (Parken) ist die Parkberechtigung für die entsprechende Parkfläche auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beschränkt. Anderen Fahrern ist das Parken auf dieser Fläche damit verboten. Die Parkerlaubnis gilt - auch für den berechtigten Personenkreis - nur, wenn der Parkschein gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.

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Kfz-Umsetzung vom Behindertenparkplatz:


Das kostenpflichtige Abschleppen von verbotswidrig auf Behindertenparkplätzen geparkten Fahrzeugen

Abschleppkosten/Kfz-Umsetzung allgemein

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Unterlassungsanspruch gegen Falschparker:


AG Göppingen v. 29.04.2013:
Der Halter eines Lkw, der verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wurde, haftet als Halter und Zustandsstörer gegenüber dem an dem Behindertenparkplatz Berechtigten. Diesem steht ein Unterlassungsanspruch zu.

Verwaltungsgericht München v. 13.03.2023:
Kosten für abgebrochene Abschleppmaßnahme bei Falschparken auf Behindertenparkplatz und Erkennbarkeit der Beschilderung

Amtsgericht Siegburg v. 23.05.2023:
Fahrlässige Überschreitung der Höchstparkdauer

BVerwG v. 01.07.2020:
Zur materiell-rechtlichen Teilbarkeit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung bei Anfechtung eines Zusatzzeichens

OLG Hamm v. 28.02.2018:
Eigensicherung eines Fahrgastes im Linienbus; keine zwingende besondere Rücksichtnahmepflicht des Busfahrers allein durch Schwerbehindertenausweis

Amtsgericht Eilenburg v. 09.06.2026:
Unwirksamkeit von Verkehrszeichen; Sonderrechte nach § 35 StVO bei Geschwindigkeitsüberschreitung von Einsatzfahrzeugen

OLG Hamm v. 03.03.2016:
Zur Verbindlichkeit von Verkehrszeichen und der Anwendung des Bußgeldkatalogs bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 05.11.2024:
Anspruch auf Schwerbehindertenparkplatz: Parkverbot vor Bordsteinabsenkung gilt auch für Zufahrtsberechtigte

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.02.2024:
Zur Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes und dem fehlenden qualifizierten Interesse eines Anliegers an Parkmöglichkeiten

BSG v. 09.03.2023:
Kriterien für das Merkzeichen "aG": Räumlicher Bezug nach Verlassen des Kraftfahrzeugs und Bedeutung der Sturzgefahr

Verwaltungsgericht Köln v. 23.05.2025:
Ablehnung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Verwaltungsgericht Köln v. 16.05.2023:
Parkerleichterung für Schwerbehinderte: Ermessensbindung an VwV-StVO und Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.02.2022:
Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren; Voraussetzungen der Parkerleichterung für Schwerbehinderte außerhalb der aG-Regelung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.10.2020:
Parkerleichterung für Schwerbehinderte: Einzelfallwürdigung bei atypischen Fällen; Merkzeichen "B" allein nicht ausreichend

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.06.2020:
Zur Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterung bei mangelnder Impulskontrolle

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.02.2020:
Zur Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen; Dialysepflichtigkeit begründet keinen Ausnahmefall

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.12.2018:
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte: Ermessen der Behörde und Bindung an Feststellungen im Schwerbehindertenausweis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.06.2017:
Postulationsfähigkeit einer Gewerkschaft bei Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Verwaltungsgericht Aachen v. 27.02.2018:
Zur Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes vor der Arbeitsstätte

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.05.2017:
Zum Ermessen der Straßenverkehrsbehörde bei Parkerleichterungen für Schwerbehinderte außerhalb der VwV-StVO-Fallgruppen

BSG v. 16.03.2016:
Merkzeichen aG bei Parkinson: Voraussetzungen der außergewöhnlichen Gehbehinderung und Rollstuhlbenutzung

Verwaltungsgericht Köln v. 01.10.2015:
Kostenpflicht für Abschleppmaßnahme bei absolutem Haltverbot trotz Schwerbehindertenausweis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.06.2014:
Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids für die Versetzung eines Falschparkers auf einem Schwerbehindertenparkplatz

BSG v. 11.08.2015:
Zur Vermutung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "aG" bei einseitiger Oberschenkelamputation und Prothesenunfähigkeit

Verwaltungsgericht Köln v. 17.07.2014:
Zum Abschleppen eines Fahrzeugs, das teilweise auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.03.2014:
Parken auf Schwerbehindertenparkplatz: Geltung zeitlicher Beschränkungen an Feiertagen

Verwaltungsgericht Aachen v. 04.01.2013:
Abschleppkosten bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz; Fristbeginn bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.05.2010:
Parkerleichterung für Schwerbehinderte: Erfolgsaussicht einer Klage nach geänderter VwV-StVO und maßgebliche Kriterien

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.12.2011:
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte: Ermessensreduzierung auf Null bei atypischen, vergleichbaren Fällen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.01.2011:
Zum Streitwert bei Klagen auf Erteilung einer "aG-light"-Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 15.09.2009:
Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte: Ermessen, Versorgungsamt-Stellungnahme und neue Kriterien

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 27.07.2009:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 09.06.2009:
Bindungswirkung von Feststellungen der Versorgungsverwaltung bei Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.03.2009:
Erfordernis des Original-Parkausweises für Schwerbehinderte auf Sonderparkplätzen

Verwaltungsgericht Köln v. 30.06.2008:
Zum Abschleppen eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Fahrzeugs und den Kosten einer Leerfahrt

Verwaltungsgericht Aachen v. 01.04.2008:
Zur Auslegung der Voraussetzungen für Parkerleichterungen bei schwerbehinderten Menschen, die die Kriterien für "aG" nur knapp verfehlen.

Verwaltungsgericht Köln v. 11.10.2007:
Abschlepp-Leerfahrtkosten bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz mit fremdem Schwerbehindertenausweis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 01.06.2005:
Zur Erteilung von Parkerleichterungen für Gehbehinderte mit Merkzeichen G bei knapper Verfehlung des Merkzeichens aG

Verwaltungsgericht Köln v. 23.06.2008:
Zur Kostenpflicht für eine Leerfahrt bei Abschleppauftrag auf einem Behindertenparkplatz

Verwaltungsgericht Köln v. 25.10.2007:
Zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz und den Kosten einer Leerfahrt

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.08.2017:
Parkausweis

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 20.11.2018:
Behindertenparkplatz

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 13.05.2009:
Ausladen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 06.06.2012:
Parkausweis

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 08.02.2006:
Behinderte Verkehrsteilnehmer

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.05.2008:
Anschnallpflicht

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.08.2003:
Behindertenparkplatz

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 30.04.2003:
Abschleppkosten

Verwaltungsgericht Aachen v. 05.02.2003:
Behindertenparkplatz

Verwaltungsgericht Köln v. 11.07.2002:
Behindertenparkplatz

OLG Köln v. 28.12.2000:
Behindertenparkplatz

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 21.03.2000:
Behindertenparkplatz

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 17.04.1997:
Behinderte Verkehrsteilnehmer

Verwaltungsgericht Würzburg v. 19.06.2019:
Behindertenparkplatz

Verwaltungsgericht Augsburg v. 20.08.2019:
Parkausweis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.02.2024:
Behindertenparkplatz

Verwaltungsgericht Gera v. 25.09.2020:
Behindertenparkplatz

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 19.01.2015:
Behinderte Verkehrsteilnehmer

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg v. 16.10.2014:
Anfallsleiden

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