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Die Verurteilung wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gemäß § 24a Abs. 2 StVG setzt den Nachweis von THC in einer Konzentration von mindestens 1 ng/ml voraus. Die Annahme fahrlässigen Handelns hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, wenn die zugrunde liegenden Feststellungen die Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung des Cannabiskonsums nicht ausreichend belegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |