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Ein Amtsgericht ist örtlich zuständig, wenn der beklagte Versicherer eine selbständige Niederlassung im Sinne des § 21 ZPO unterhält, wobei der äußere Anschein einer solchen Niederlassung entscheidend ist. Die Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann auf Grundlage der Schwacke-Liste erfolgen, da diese nicht grundsätzlich ungeeignet zur Schätzung eines Schadens gemäß § 287 ZPO ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |