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Wer in Kenntnis seiner Epilepsie-Erkrankung und unmittelbar zurückliegender Anfälle erneut ein Fahrzeug führt und dann - im anfallsbedingten Zustand der Steuerungsunfähigkeit gem. § 20 StGB - einen Verkehrsunfall verursacht, macht sich bereits durch den Antritt der Fahrt zumindest wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar, weil er wegen körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. (Leitsätze des Gerichts) |