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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Erweiterung einer privaten Schule abgewiesen. Die Klage rügte unter anderem Verstöße gegen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, einen unzureichenden Stellplatznachweis, mangelhaften Schallschutz und die Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |