|
Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist der Verkäufer zur Nacherfüllung eines Mangels am Unterfahrschutz nicht zum Einbau eines fabrikneuen Teiles verpflichtet, wenn ein gebrauchstaugliches und dem Alter des Fahrzeuges angemessenes Gebrauchtteil verbaut wird. Eine nicht funktionierende Funkfernbedienung der Fahrzeugschlüssel stellt zwar einen Mangel dar, begründet jedoch keine erhebliche Pflichtverletzung, die zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |