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Der Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung ist rechtmäßig, wenn nachträglich eingetretene Tatsachen wie der Konsum von Kokain und Cannabisprodukten sowie das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG in Frage stellen. Bereits geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit genügen für deren Verneinung, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. Auch ein unentschuldigt verspätetes Erscheinen zum Drogentest kann berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |