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Bei einem Kettenunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden, wenn dieser das letzte Glied in der Kette bildet. Dieser Anscheinsbeweis ist jedoch erschüttert, wenn durch einen Auffahrunfall des Vordermannes der Bremsweg für den letzten Fahrer der Kette unerwartet eine Verkürzung erfahren hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |