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Die Zuverlässigkeit für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Unternehmers erfordert. Eine Unzuverlässigkeit kann auch dann vorliegen, wenn mit Eintragungen im Verkehrszentralregister verbundene Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Tilgung nach § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG dem Antrag nicht mehr entgegenstehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |