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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrzeugschäden nach einem Waschvorgang in einer Waschanlage setzt den Nachweis voraus, dass das Fahrzeug anlässlich des Waschvorganges in der Waschanlage beschädigt worden ist. Kratzer, die stark unterschiedliche und unregelmäßige Richtungsverläufe aufweisen und typisch für eine Berührung durch einen von Hand über das Fahrzeug gezogenen, mit Sandkörnern verunreinigten Schlauch eines Hochdruckreinigers sind, sprechen gegen eine Beschädigung durch die rotierenden Bürsten der Waschanlage. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |