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Die Verweisung eines Geschädigten auf eine freie Fachwerkstatt ist unzumutbar, wenn die Herstellergarantie bei Durchrostung gefährdet wäre und das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt erst etwas über drei Jahre alt war. Ebenso ist es unzumutbar, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in einer anderen Stadt verweisen zu lassen, insbesondere angesichts der Reparaturmöglichkeiten in einer Großstadt wie Düsseldorf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |