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Die von den Erfolgsaussichten unabhängige Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus, wenn dieser nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland erworben hat, wobei der Verdacht des "Führerschein-Tourismus" besteht und er zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Bundesgebiet auffällig wurde. Angesichts der hohen Gefahren, die von Drogen konsumierenden Kraftfahrern ausgehen, überwiegen die öffentlichen Interessen daran, den Antragsteller vorläufig vom Führen von Kraftfahrzeugen auszuschließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |