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Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Beklagtenfahrzeug mit dem Heckbereich eines geparkten Klägerfahrzeugs kollidiert ist. Dies schließt das Gericht insbesondere aus den glaubhaften Aussagen unabhängiger Zeugen sowie einem ausführlichen Sachverständigengutachten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |