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Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Der Betrag in Höhe von 5.640,00 € wird für verfallen erklärt und in Höhe von 30.000,00 € der Verfall von Wertersatz angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |