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Ein eingetragener Verein ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG prozessführungs- und anspruchsberechtigt, wenn zu seinen Mitgliedern ein namhafter Hersteller gehört, der im Nahbereich des Antragsgegners Fahrzeuge absetzt. Ein virtueller Verkaufsraum im Sinne der Pkw-EnVKV liegt auch dann vor, wenn auf einer Internetplattform ein bestimmtes Fahrzeugmodell zum Kauf angeboten wird und der potentielle Kunde über eine Suchmaske eine Auswahlentscheidung treffen muss, auch wenn keine sofortige Kaufmöglichkeit oder Konfiguration des Fahrzeugs gegeben ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |