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Bei der Schätzung von Mietwagenkosten nach § 287 ZPO können Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel herangezogen werden, wobei das Gericht zur Ausgleichung der jeweiligen Vor- und Nachteile das arithmetische Mittel beider Listen zugrunde legen kann. Zur Berechnung des Normaltarifs ist die längste in Frage kommende Pauschale (z.B. Wochenpauschale) zur Ermittlung des Tagesmietpreises zu verwenden und dieser mit der Anzahl der Miettage zu multiplizieren, da der Tagesmietpreis mit längerer Mietdauer günstiger wird. Die Schwacke-Liste 2011 und der Fraunhofer Preisspiegel 2011 beinhalten bereits die Kasko-Versicherung bzw. Haftungsbeschränkungen; eine Kürzung der Mietdauer kann sich aus der Schadensminderungspflicht ergeben, wenn das Fahrzeug früher abholbereit war und der Geschädigte nicht erreichbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |