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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt T. für unwirksam erklärt. Diese Änderung umfasste die Festsetzung von drei gegliederten Gewerbegebieten sowie der zugehörigen Straßen als Straßenverkehrsflächen und Lärmschutzmaßnahmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |