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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn aufgrund eines chronischen Alkoholmissbrauchs und der fehlenden Bereitschaft zu dauerhaftem Alkoholverzicht die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt wird. Eine Karenzdauer von nur etwa vier Monaten ist dabei zu kurz, um eine positive Prognose zu rechtfertigen, insbesondere wenn der Betroffene keinen dauerhaften Alkoholverzicht beabsichtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |