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Nach niederländischem Recht sind dem geschädigten Fahrzeugeigentümer nach einem Parkplatzunfall neben dem Sachschaden auch Verbringungs- bzw. Abschleppkosten, vorgerichtliche Anwaltskosten, die Mehrwertsteuer sowie Verzugszinsen in vollem Umfang zu ersetzen. Verbringungs- bzw. Abschleppkosten und Mehrwertsteuer sind auch dann zu ersetzen, wenn das Fahrzeug noch nicht repariert wurde, sofern sie begründet und durch Kostenvoranschlag oder Gutachten nachgewiesen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |