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Ein genehmigungspflichtiger Krankentransport liegt vor, wenn kranke oder hilfsbedürftige Personen während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist. Wer nur eine Genehmigung zur Personenbeförderung hat, darf mit seinen Fahrzeugen keine solchen Krankentransporte durchführen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |