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Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Der Einwand eines nicht wissentlichen Konsums ist widerlegt, wenn ein Präparat, das zu einem Amphetamin-Nachweis führen könnte, ausgeschlossen wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |