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Der Freistellungsanspruch bezüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren ist bereits vor Fälligkeit der Gebührenrechnung einforderbar. Bei der Schadensabrechnung nach einem Kfz-Schaden kann der Geschädigte auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt abstellen, muss sich aber auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger deren technische Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit (z.B. durch Hol- und Bringservice) darlegt und beweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |