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Die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für das Abschleppen eines Fahrzeuges hängt von der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Abschleppmaßnahme ab. Eine Abschleppmaßnahme ist gerechtfertigt, wenn ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vorliegt, wie das Parken in einer Haltverbotszone zur Schulwegsicherung, da dies eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Eine Verpflichtung zur Halterbenachrichtigung vor dem Abschleppen besteht nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |