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Die von der Grenzwertkommission angenommenen Werte sind für die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums sog. harter Drogen nicht entscheidend. Die Fahrerlaubnisverordnung geht regelmäßig davon aus, dass Konsumenten sog. harter Drogen die notwendige Trennung zwischen Konsum und Fahren nicht vornehmen können und daher ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Steht die Ungeeignetheit aufgrund des nachgewiesenen Konsums harter Drogen fest, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingende Folge. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |