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Die Schwacke-Liste ist als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten grundsätzlich geeignet. Die Eignung von Listen und Tabellen bedarf der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken. Internet-Angebote sind mit der konkreten Anmietsituation nicht vergleichbar, wenn sie einen viel später liegenden, willkürlich gewählten Mietzeitraum betreffen und den Spezialmarkt Internet betreffen, ohne Aussagen über den allgemeinen Markt oder Vorbuchungsfristen zu treffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |