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Ein Kaufvertrag über einen Pkw kommt im Rahmen einer eBay-Auktion nicht zustande, wenn der Anbieter sein Angebot gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB berechtigt vorzeitig beendet und die Gebote streicht. Eine solche Berechtigung kann bestehen, wenn der Anbieter erst nach Angebotseinstellung Mängel am Fahrzeug feststellt, die er zuvor nicht kannte und die eine Nachlackierung oder einen Unfallwagenverdacht begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |