|
Die Klage auf Schadensersatz statt der Leistung wegen einer vermeintlichen Beschaffenheitsvereinbarung beim Kauf eines Oldtimers wurde abgewiesen. Der Kläger hatte vor dem Kauf durch ein eigenes Gutachten und spezifische Reparaturforderungen Kenntnis von Korrosionsschäden und Schweißarbeiten am Fahrzeug. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |