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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn die Kraftfahreignung aufgrund einer schizoaffektiven Störung mit Halluzinationen und fehlender nachgewiesener längerer symptomfreier Phase nicht gegeben ist. Die Auswahl einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anstelle eines Facharztes für Psychiatrie zur Erstellung eines Fahreignungsgutachtens steht im Ermessen der Behörde und begegnet keinen Bedenken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |