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Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass beim Zurücksetzen eines Fahrzeugs am klägerischen Fahrzeug ein Schaden von allenfalls 150,-- € entstanden ist. Ein vorgerichtliches Sachverständigengutachten, das von einem wesentlich höheren Schaden ausgeht und für die Schadensregulierung nicht brauchbar ist, ist nicht erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |